Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, Grünen, Freie Wähler/ge-meinsam für Heilbronn, FDP: Einführung und Ausbau von kostenfreiem WLAN in Heilbronn

Betreff:

Einführung und Ausbau von kostenfreiem WLAN in Heilbronn

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aus der Heilbronner Stimme haben wir erfahren, dass kostenfreies WLAN auf dem Marktplatz von der Verwaltung auf eine Stunde täglich reduziert wurde. Dies halten wir für falsch.

Die o.g. Fraktionen beantragen, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen:

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Einrichtung eines frei zugänglichen, sicheren und datenschutzkonformen WLAN-Netzes in Heilbronn zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Ziel dabei ist eine flächendeckende Bereitstellung von kostenfreiem WLAN in der Innenstadt sowie an stark frequentierten öffentlichen Orten (z.B. Bahnhofsbereich, Rathausumfeld, Neckarufer, Bildungseinrichtungen, zentrale Plätze und Bus- und Stadtbahnhaltestellen).

Begründung

1. Attraktivität der Innenstadt steigern: Ein frei zugängliches WLAN trägt zur Aufenthaltsqualität bei und macht Heilbronn für Bürgerinnen, Bürger und Gäste noch attraktiver.

2. Digitalisierung fördern: Der Zugang zu kostenfreiem Internet unterstützt Bildung, Kultur und gesellschaftliche Teilhabe. Besonders junge Menschen sowie Besucher profitieren von einem niederschwelligen Zugang.

3. Wirtschaft stärken: Kostenfreies WLAN ist ein Standortvorteil für den Einzelhandel, die Gastronomie und den Tourismus. Das Freie WLAN sollte deshalb insbesondere in der Innenstadt ausgebaut werden.

4. Soziale Gerechtigkeit: Freies Internet hilft, digitale Hürden für Menschen ohne ausreichendes Datenvolumen oder schnelle Verbindungen zu überwinden.

Umsetzungsvorschläge

• Zusammenarbeit mit regionalen Telekommunikationsanbietern, den Stadtwerken und der HNVG und sonstigen Initiativen

• Schrittweise Umsetzung mit Pilotprojekten an zentralen Plätzen und Haltestellen

• Nutzung bestehender städtischer Infrastruktur (Straßenlaternen, Bushaltestellen, öffentliche Gebäude)

• Prüfung Beantragung von Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg, des Bundes oder der Europäischen Union.

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