Antrag zur Nutzungsänderung Frankenbacher Straße 18

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Eingereicht am 3.11.2022

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie wir erfahren haben liegt der Bauverwaltung eine Bauvoranfraqe zur Nutzungsänderung von Wohnung in Gewerbe für das Gebäude Frankenbacher Straße 18 vor. Dort soll zukünftig der Prostitution nachgegangen werden.

Wir bitten um Auskunft, ob dies zutrifft. Wer ist Eigentümer des Gebäudes?

Wurde die Genehmigung erteilt? Wenn ja, wurde die Polizei und der Bezirksbeirat Neckargartach im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens / Nutzungsänderung eingebunden?

Wurde berücksichtigt, dass sich in unmittelbarer Nähe eine Kirche, ein Jugendtreff (Wannenbad), die Nachmittagsbetreuung der Leinbachschule, eine Spielstätte, eine Gaststätte und eine Kita befinden? Welche gesetzlichen Abstandsregelungen zu diesen Einrichtungen sind vorgeschrieben?

Müssen für eine gewerbliche Nutzung Parkplätze nachgewiesen werden?

Welche Möglichkeiten gibt es für den Gemeinderat, die gewerbsmäßige Prostitutionsausübung an dieser Stelle (diesem Objekt) zu verhindern?

Besteht die Möglichkeit eine Veränderungssperre zu erlassen?

Sind die Nachbarn des zukünftigen „Gewerbeobjekts“ in die Baugenehmigung eingebunden worden?

Wir bitten um eine kurzfristige Stellungnahme der betroffenen städt. Ämter.

Freundliche Grüße

Burkhardt                                                                             Gall
Stadtrat                                                                                Stadtrat

Spörer                                                                                  Burkhardt, Desiree
Bezirksbeirat                                                                       Bezirksbeirätin

Trunk
Bezirksbeirat

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