Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Dies mussten wir Freien Wähler heute wieder einmal zur Kenntnis nehmen.
Zuerst aber einmal bedanken wir uns bei den drei Richtern und unserem Rechtsanwalt, Dr. Markus Kleine, für deren Verständnis und vor allem für deren Geduld. Es ist nicht einfach, manche Leute schwätzen zu hören, vor allem dann nicht, wenn diese Unwahrheiten bis hin zu Blödsinn verbreiten.
Zum ersten bin ich der rechtmäßige Vertreter der Freien Wähler vor Gericht, denn es hat der Verein Freie Wähler – Freie Wählervereinigung Heilbronn e. V. geklagt, auch wenn dies von der Gegenseite vor Gericht nun vehement bestritten wurde und diese dabei ins Feld führte, dass es eigentlich nach deren Überzeugung nur zwei Freie Wähler in Heilbronn gäbe, nämlich einen Herrn Malte Höch und Herbert Burkhardt, der übrigens in Kürze sein 30jähriges Jubiläum als Stadtrat feiert. Als Vorsitzender der Freien Wähler kann ich bestätigen, dass es in Heilbronn ganz offiziell mehr als 50 Freie Wähler gibt und weitere Bürger über eine Mitgliedschaft in unserem Verein nachdenken. Und alle Freien Wähler sind bei uns gleichwertig und gleichberechtigt! Wir kennen bei uns keine Standesdünkel!
Zum zweiten führen wir anerkannter Maßen seit 1958 den Namen Freie Wähler und sind als solche auch in Heilbronn bekannt. Dabei selbstverständlich auch mit dem originären Vereinsnamen Freie Wählervereinigung oder der Abkürzung FWV — wohl am bekanntesten aber ganz einfach mit unserem Namen Freie Wähler Heilbronn. Und dies bleibt auch so, selbst wenn ein Rechtsanwalt vor Gericht nun damit droht, uns deswegen verklagen zu können. Denn wir können, selbst wenn wir wollten, die letzten Jahrzehnte einfach nicht zurückdrehen! Und so wird man unsere rechtmäßigen Namen weiterhin in den vergangenen Ausgaben sämtlicher Printmedien der Stadt Heilbronn oder auch der der Heilbronner Zeitungen lesen können.
Zum dritten wird Herr Christian Roth entgegen der Aussagen seines Rechtsanwalts heute vor Gericht, beim Landesverband der Freien Wähler nicht als Heilbronner Vertreter der Freien Wähler geführt. Und entgegen dessen Aussage sind wir Freien Wähler gemäß der Freien Wähler Landessatzung vom 23.10.2021, §7 b) der einzige Heilbronner Stadtverein der Freien Wähler des Landesverbandes und damit in Heilbronn auch ganz alleine als Freie Wähler vertretungsberechtigt — und dies wird auch weiterhin so bleiben!
Bedanken möchte ich mich auch bei den Freien Wählern Irene Seeburger, Bettina Kümmerle, Altstadtrat und Ehrenvorsitzender der Freien Wähler Heilbronn, Heiner Dörner, sowie den Freie Wähler Stadträten Eugen Gall und Herbert Burkhardt, die mich vor Gericht unterstützt haben.
Wir lassen uns weiterhin nicht entmutigen und nutzten die Chance, sogleich nach dem Gerichtstermin zusammen eine Tasse Kaffee im Kaufhof zu trinken und Eugen Gall dabei nochmals und jetzt mit einem kleinen Geschenk zu seinem 75sten Geburtstag zu gratulieren.
Übrigens, am 31. Januar 2023 wird das Heilbronner Landgericht seine Entscheidung fällen, und wir sehen dies heute etwas gelassener als zuvor, denn was Recht ist sollte auch Recht bleiben.