Eingereicht am 24. August 2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir wurden vom Veranstalter des Street Food Festivals über eine Entscheidung bezüglich der Gestattung in Bezug auf musikalische Darbietungen für sein Festival am Wochenende über folgenden Sachverhalt informiert.
Nach Aussage des Veranstalters dürfen diese am Freitag und Samstag nur noch vier Stunden und am Sonntag gar nur zwei Stunden DJ-Hintergrundmusik anbieten. Als Begründung wurde genannt, dass das Ordnungsamt ab sofort bei dieser Veranstaltung wieder zurück zu den Vor-Corona-Verordnungen zurückkehren möchte.
Der Gemeinderat hat vor einiger Zeit beschlossen hat, dass die Gastronomie in vielen Teilen der Stadt am Wochenende eine Sperrzeitenverkürzung erfährt und im Außenbereich bis zum Jahresende eine doppelte Außenfläche bespielen darf.
Warum darf die Gastronomie dies, aber ein Event-Veranstalter muss inmitten des Jahres wieder „zurückrudern“? Gerade die Event-Veranstalter, die zu den größten Verlierern der Pandemie zählen, sollten mit dem Gemeinderatsbeschluss entlastet werden. Die Gastronomie und Event-Veranstalter befürchten im Winter wieder erhebliche Probleme aufgrund möglicher Corona-Einschränkungen zu bekommen.
- Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
- Warum werden diese Restriktionen inmitten des Jahres ausgesprochen, obwohl der Gemeinderat etwas anderes beschlossen hat?
- Wie ist die Regelung bei der Gastronomie?
Wir bitten um Prüfung der Beschlusslage des Gemeinderats und um eine Stellungnahme durch das Ordnungsamt.
Freundliche Grüße
Burkhardt Gall
Stadtrat Stadtrat
Antwort der Stadt Heilbronn
Und auch die Heilbronner Stimme berichtet:
Thomas Zimmermann fragt in der Heilbronner Stimme (27.08.2022:30): „Misst Ordnungsamt mit zweierlei Maß?“ und zitiert dabei Herbert Burkhardt wie folgt: „Wir werden uns jetzt mit den anderen Fraktionen abstimmen, ob wir noch einmal einen Vorstoß in der nächsten Ratssitzung unternehmen.“
Zimmermann zieht ganz nüchtern dabei das Fazit: „Das Street-Food-Festival ist dann allerdings in diesem Jahr Geschichte.“